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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Aktualisiert: 20.4.2022

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Dienstleistungen von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media, Mozartstraße 24, 4320 Perg. Diese AGB sind Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media und dem Kunden und regeln diese zusammen mit einem allenfalls abgeschlossenen Kundenvertrag abschließend unabhängig von früheren getroffenen Absprachen. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder Vertragsformulare des Kunden werden hiermit von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media abgelehnt und somit nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media und dem Kunden.

2. Zustandekommen von Verträgen

  1. Für den Fall, dass kein konkreter Vertrag über Dienstleistungen von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media abgeschlossen wird, kommt die Vertragsbeziehung zwischen Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media und dem Kunden auf Basis dieser AGB durch eine entsprechende Anfrage des Kunden

  2. und eine dementsprechende schriftliche Annahme durch Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media (Auftragsbestätigung) oder Erbringung der Dienstleitungen zustande, je nachdem, was früher eintritt („Vertrag“).

  3. Weicht eine Auftragsbestätigung vom Angebot des Kunden ab, kommt der Vertrag gemäß der Auftragsbestätigung unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Enthält eine Bestätigung einer Auftragsbestätigung oder eine sonstige Korrespondenz des Kunden Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung, gelten diese nicht als vereinbart und werden nicht Bestandteil des Vertrages.

  4. Sämtliche Angebote von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media sind stets unverbindlich. Jedes Angebot gilt nur für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum, sofern Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media es nicht bereits zuvor widerrufen hat.

3. Umfang und Ausführung von Dienstleistungen

  1. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media verpflichtet sich, Dienstleistungen im Rahmen angemessener Anstrengungen zu erbringen. Der Umfang oder Zweck der Dienstleistungen (Videos, Social Media Kurse, Social Media Marketing) ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung schuldet die Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media keinen besonderen Erfolg. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media hat gegenüber dem Kunden keine Nachweispflicht bezüglich der um- und eingesetzten Maßnahmen zur Erbringung der Dienstleistungen. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Erbringung der Dienstleistungen an einem von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media frei wählbaren Ort und zu einer von frei wählbaren Zeit.

  2. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media bemüht sich, die Dienstleistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media behält sich daher Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen vor, soweit diese nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind.

  3. VonCarmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, kann HCarmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media die Dienstleistungen auch in Teilleistungen erbringen. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media ist zum Einsatz von Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen berechtigt.

  4. Die Vertragserfüllung seitens Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Ereignisse, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, dabei insbesondere kriegerische Ereignisse, Terroranschläge, behördliche Eingriffe und Verbote, Pandemien und Seuchen, Energiemangel, Arbeitskonflikte sowie Verzögerungen von Erfüllungsgehilfen von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media aus welchen Gründen auch immer. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist die Leistungspflicht von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media ohne jegliche Haftung seitens Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media ausgesetzt. Darüber hinaus werden Fristen für die Leistungserbringung im Falle höherer Gewalt entsprechend verlängert. Die vereinbarten Zahlungsbedingungenen werden davon nicht berührt.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen erfordert als wesentliche Vertragspflicht die enge Kooperation des Kunden, die Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media bei der Erbringung der Dienstleistungen bestmöglich unterstützen wird. Daher stellt der Kunde insbesondere unentgeltlich und zeitgerecht alle erforderlichen Mittel und Informationen zur Verfügung, die ich Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media benötigte, um die Leistung zu erbringen. Die Herstellung aller technischen Voraussetzungen und jegliche Implementierungen der vereinbarten Dienstleistungen sind allein Sache des Kunden.

  2. Der Kunde wird  Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen, insbesondere Unterlagen zur Verfügung stellen und eigene Mitarbeiter zur Auskunftserteilung anweisen. Er wird Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Mediavon allen für eine wirkungsvolle Leistungserbringung bedeutsamen Umständen unaufgefordert Kenntnis geben.

  3. Der Kunde ist alleine für den Inhalt und die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, keine Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich und sichert zu, bei der Zurverfügungstellung von Daten oder Informationen die gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Eine diesbezügliche Überprüfung durch Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media erfolgt nicht. Der Kunde hält Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media betreffend aller Ansprüche schad- und klaglos, die von Dritten wegen solcher Verletzungen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

  4. Der Kunde ist für die Sicherung der Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media zur Verfügung gestellten Daten und Informationen alleine verantwortlich. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media haftet nicht für den Verlust zur Verfügung gestellter Daten oder Informationen, Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media übernimmt keinerlei Verpflichtung zur Datensicherung.

  5. Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungsleistungen nicht vereinbarungsgemäß oder hält er die vereinbarten Organisationsrichtlinien nicht ein, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media kann den erbrachten Mehraufwand dem Kunden in Rechnung stellen.

6. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders festgehalten, verstehen sich alle Preise in Euro sowie exklusive allfälliger Verkaufs-, Verbrauchs- oder sonstiger Steuern oder anderer behördlicher Abgaben.

  2. Die Vergütung wird unverzüglich nach Rechnungslegung fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Rechnungslegung geschiet bei Neukunden in der Regel vor Beginn eines Projektes. Die Zahlung hierbei ist zur Gänze zu leisten, es sei denn, bei der Angebotslegung wurden gesonderte Regelungen getroffen.

  3. Zahlungen gelten erst dann als schuldbefreiend, wenn Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media der entsprechende Betrag zur freien Verfügung steht. Die Zahlung ist zum Rechnungsdatum fällig. Sofern ein Rabatt gewährt wird, so gilt dies nur unter der Voraussetzung einer Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt.

  4. Eingehende Zahlungen werden der ältesten offenen Rechnung und den gegebenenfalls dafür angefallenen Verzugszinsen gutgeschrieben. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media ist berechtigt, vom Kunden erhaltene Beträge mit vom Kunden aus diesem oder anderen Verträgen geschuldeten Beträgen gegen zu verrechnen, dies unabhängig einer Widmung des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen oder sonstige Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media geschuldete Beträge aus behaupteten Gegenforderungen, Rabatten, Abzügen oder sonstigen Umständen gegen die Forderungen von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media gegenzurechnen oder einzubehalten.

  5. Gehen Zahlungen nicht fristgerecht bei Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media ein, so kann Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media  Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum in gesetzlicher Höhe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media für sämtliche erlittenen Kursverluste zu entschädigen, die auf die nicht fristgerechte Zahlung des Kunden zurückzuführen sind, oder darauf, dass der Kunde nicht in der in der Auftragsbestätigung angeführten Währung bezahlt.

7. Nutzungsrechte

  1. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen (Werknutzungsbewilligung).

  2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verbreiten oder sonst wie zu verwerten.

  3. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Dienstleistungen nur widerruflich gestattet. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media kann den Einsatz solcher Dienstleistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. 

  4. Der Kunde wird in alle Kopien und Bearbeitungen die in den Arbeitsergebnissen eventuell enthaltenen Schutzrechts- und/oder Copyright-Vermerke von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media übernehmen.

8. Gewährleistung

  1. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media gewährleistet, dass ihre Leistungen durch angemessen qualifiziertes Personal mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media übernimmt keine Verantwortung und leistet keine Gewähr, dass die Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder eine bestimmte Wirkung bieten, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung unverzüglich nach Erbringung auf ihre Vertragsgemäßheit sowie auf allfällige sonstige Mängel hin zu überprüfen. Die Mangelhaftigkeit von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media erbrachter Dienstleistungen muss Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media unverzüglich unter detaillierter Angabe der Mängel schriftlich angezeigt werden.

  3. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media ist zur Gewährleistung im Hinblick auf erbrachte Dienstleistungen nicht verpflichtet, soweit eine Unzulänglichkeit durch eine Veränderung der Dienstleistung verursacht ist, die weder durch Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media ausgeführt noch von Hy5 Shop OG / Weboholix.com gestattet wurde.

  4. Stellt sich bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen heraus, dass kein Anspruch des Kunden auf Gewährleistung besteht, so ist Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media berechtigt, den entstandenen Aufwand auf der Grundlage der vereinbarten Preise zu verrechnen.

  5. Bei der Geltendmachung einer Gewährleistungspflicht seitens Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media hat der Kunde zu jedem Zeitpunkt den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Dienstleistung bereits zum Zeitpunkt der Erbringung vorlag. Die gerichtliche Geltendmachung seines Rechtes auf Gewährleistung muss innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung erfolgen.

  6. Sollte die Pflicht von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media zur Gewährleistung festgestellt werden, gewährt Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Medianach eigener Wahl Ersatzleistung oder Gutschrift. Alle anderen Gewährleistungsbehelfe (Preisminderung, Wandlung) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde wird Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln von Dienstleistungen unterstützen.

  7. Es werden keine Garantien hinsichtlich der von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media zu erbringenden Leistungen gegeben.

9. Haftungsbeschränkungen

  1. Bei schuldhaft verursachten Schäden ist die Haftung von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media – gleich aus welchem Rechtsgrund – jeweils gemäß den folgenden Bestimmungen beschränkt.

  2. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media haftet nicht, wenn und soweit Anweisungen oder Empfehlungen vom Kunden nicht beachtet werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden auch bei Beachtung der Anweisungen und Empfehlungen entstanden wäre.

  3. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media haftet für Schäden nur insoweit, als diese von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.

  4. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media müssen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Schadenseintritt geltend gemacht werden. Der Beweis des Schadens sowie des Verschuldens seitens Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media obliegt dem Kunden.

  5. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media übernimmt keine Haftung für rechtliche Texte, die von Kunden bereit gestellt werden, die Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media im Rahmen von Projekten verarbeitet, bzw. auf Webseiten veröffentlicht. Die Texte sind ausschließlich übernommen vom Kunden und die Haftung für etwaige Rechtsfehler können nicht anerkannt werden.

  6. Sofern von der Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media zur Abwicklung eines Projektes eine Zuarbeit von Dritter Seite ermöglicht wird, übernimmt die Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media keine Haftung für deren Arbeitsschritte im Rahmen des abzuwickelnden Projektes.

10. Beendigung und Aussetzung

  1. Von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media bestätigte Aufträge können vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media storniert oder abbestellt werden und dies nur unter der Bedingung, dass der Kunde Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media zur Gänze und auf Aufforderung für sämtliche Verluste und Schäden, Kosten, Schadenersatz sowie Belastungen und Spesen entschädigt, die Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media infolge der Stornierung erwachsen sind.

  2. Verträge werden, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Quartalsende beendet werden. Grundsätzlich können alle Verträge vorzeitig bei Vorliegen eines wichtigen, aus der Sphäre der jeweils anderen Partei resultierenden Grundes gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass die andere Partei einer wesentlichen Vereinbarung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages zuwider handelt und es trotz Abmahnung – sofern eine solche nicht aufgrund der Schwere der eingetretenen Vertragsverletzung unzumutbar ist – unterlässt, die Zuwiderhandlung innerhalb einer Frist, die in der Regel 30 Tage nicht unterschreiten soll, abzustellen und die Folgen der Zuwiderhandlung zu beseitigen.

  3. Im Falle der vorzeitigen Kündigung seitens Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media bleibt der Anspruch auf Vergütung in vollem Umfang erhalten. Die gesamte Vergütung wird mit Wirksamwerden der Kündigung fällig, ohne dass eine Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitig erzielter oder erzielbarer Einkünfte stattfindet.

  4. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden entfällt der Anspruch von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media auf die Vergütung teilweise, und zwar im Verhältnis des vom Wirksamwerden der Kündigung bis zum Endtermin noch fehlenden Zeitraumes der gesamten planmäßigen Vertragsdauer. Eine bereits gezahlte Vergütung / Anzahlung kann aufgrund einer solchen Kündigung nicht zurückgefordert werden.

  5. Jede Partei ist – soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen – berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls über die andere Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung abgelehnt wird oder die andere Partei ihr Geschäft aufgibt, eine außerinsolvenzrechtliche Geschäftsabwicklung betreibt oder nicht mehr imstande ist, den ihr aus diesem Vertrag obliegenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

  6. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media kann diesen Vertrag kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media ganz oder teilweise nicht nachkommt oder wenn der Kunde mit einer Zahlung vierzehn (14) Tage im Rückstand ist und unter Setzung einer angemessenen Frist nach einer schriftlichen Mahnung noch nicht vollständig bezahlt hat. Darüber hinaus ist Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden mit dessen Benachrichtigung Leistungen auszusetzen oder einzustellen.

  7. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  8. Bei einer Jahresvereinbarung mit Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media hat der Kunde eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Kommt es bei Jahresvereinbarungen zu unterjährigen Kündigungen, werden dem Kunden Spesen und Bearbeitungsgebühren verrechnet.

11. Geheimhaltung

  1. Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, Analysen, Studien und Ergebnisse, Verträge und sonstige Informationen die eine der Parteien (die „empfangende Partei“) von der anderen Partei (die „offenlegende Partei“) sowie von deren Bevollmächtigten oder sonstigen Personen (wie z.B. Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern) sei es schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung gegeben oder überlassen werden („vertrauliche Informationen“), werden von der empfangenden Partei streng vertraulich behandelt und geheim gehalten werden. Vertrauliche Informationen können unter Umständen auch Geschäftsgeheimnisse sein, die dann als solche zu kennzeichnen sind und Gegenstand entsprechender Geheimhaltungsmaßnahmen sein müssen.

  2. Von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind vertrauliche Informationen ausgenommen,

    1. die im Zeitpunkt der Weitergabe an den Auftragnehmer bereits öffentlich bekannt waren, oder

    2. die nach Weitergabe an den Auftragnehmer öffentlich bekannt werden, sofern diese Bekanntmachung nicht auf einer Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung beruht, oder

    3. die sich nachweislich bereits vor Abschluss dieses Vertrages berechtigterweise im Besitz des Auftragnehmers oder im Besitz seiner Berater befanden und nicht direkt oder indirekt vom Auftraggeber erlangt wurden,

    4. die nachweislich berechtigterweise von einem nicht zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten an den Auftragnehmer weitergegeben wurden, oder

    5. die vom Auftragnehmer in Folge von Rechtsvorschriften (z.B. Gesetze, Verordnungen) oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichts- oder Behördenentscheidung bekannt gegeben werden müssen.

  3. Die Parteien verpflichten sich, im Falle eines Verstoßes gegen die hier genannten Verpflichtungen oder sofern Anzeichen für einen solchen Verstoß vorliegen, einander unverzüglich zu unterrichten

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Auf diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media und dem Kunden, einschließlich vor- und nachvertraglicher Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Produktekauf (CISG).

  2. Für Streitigkeiten aus dem mit dem Kunde geschlossenen Vertrag oder den dem Vertrag zugrunde liegenden AGB, einschließlich deren vor- und nachvertraglichen Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich das für Perg 4320 sachlich zuständige Gericht zuständig. Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media steht es jedoch frei, den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden in Anspruch zu nehmen.

13. Allgemeines

  1. Es ist Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media gestattet, bei der Leistungserbringung angewandte oder gewonnene Erkenntnisse, soweit sie sich nicht spezifisch auf die Verhältnisse des Kunden beziehen, anonymisiert auch anderweitig zu verwerten.

  2. Der Kunde wird aufgrund der Leistungserbringung von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media gewonnene Erkenntnisse ohne vorherige Zustimmung seitens Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media Dritten nicht zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern und Dritten, die bei der Leistungserbringung Zugang zu solchen Erkenntnissen erhalten können, eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.

  3. Sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wird, ist Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media berechtigt, den Namen des Kunden (bzw. der Unternehmensgruppe, der der Kunde angehört) einschließlich des Kundenlogos als Referenz auf der Internetseite oder anderen Werbematerialien von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Mediazu nennen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.

  4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

  5. Der Vertrag oder dessen Teile dürfen vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media abgetreten werden.

  6. Keine Unterlassung oder Verzögerung seitens Carmen Rockenschaub Werbevideos & Social Media in der (auch teilweisen) Vollstreckung von Vertragsbestimmungen oder Teilen daraus ist als Verzicht auf diesbezügliche Rechte oder als Billigung weiterer Verstöße auszulegen.

  7. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung der Vertragspartner dar und tritt an die Stelle sämtlicher diesbezüglicher vorheriger schriftlicher und mündlicher Vereinbarungen und Abmachungen zwischen den Vertragspartnern.

  8. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, als vereinbart.

  9. Jede Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform.

Stand 18.Juli 2022 

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